Chris standing up holding his daughter Elva

Digitale Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Leda Hotel II GmbH & Co. KG ist bestrebt, ihre Website hotel-frisia.de im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0.

Geltungsbereich dieser Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Internetangebot von hotel-frisia.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 werden teilweise erfüllt.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • PDF Dateien
    Einige unserer Inhalte liegen in Form von PDF Dateien vor, welche gegebenenfalls nicht barrierefrei zugänglich sein können.
  • Buchungsmaske
    Aufgrund von externen Abhängigkeiten ist die Buchungsmaske derzeit nicht vollständig barrierefrei nutzbar.

Die Beseitigung dieser bekannten Mängel ist in Planung. Über Fortschritte werden wir auf dieser Seite informieren.

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02.09.2025 erstellt bzw. zuletzt überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit erfolgte im Rahmen der technischen Umsetzung durch die Ulferts & Prygoda GmbH.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website aufgefallen? Dann freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

E-Mail: info@hotel-frisia.de

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von hotel-frisia.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:

Schlichtungsstelle BGG
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich beizulegen. Das Verfahren ist kostenfrei.